Lebensversicherung
Die Lebensversicherung sichert, wie der Name schon vermuten lässt, das Leben des Versicherungsnehmers ab. Dabei besteht die Versicherungsleistung in dem sogenannten Todesfallschutz, den die Versicherung an einen vertraglich festgelegten Begünstigten auszahlt, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt.
Die Höhe des Todesfallschutzes wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Für diese Leistung zahlt der Versicherungsnehmer eine, meistens monatliche Prämie, deren Höhe sich an der Höhe der gewählten Leistung im Todesfall orientiert. Auch wenn der Beitrag bei höherer Absicherung steigt, sollte man sich genau überlegen, wie hoch man diesen Schutz wählt, um im Todesfall für die Begünstigten für genügend Absicherung gesorgt zu haben. Eine Lebensversicherung wird in den meisten Fällen abgeschlossen, wenn man seine Partnerin oder Partner und eventuell auch seine Kinder für den Fall absichern möchte, dass man verstirbt und seine Familie so nicht mehr versorgen kann. Häufig wird so eine Lebensversicherung auch im Rahmen einer Baufinanzierung eingebaut, damit die Hinterbliebenen aufgrund noch ausstehender Kreditraten nicht das Haus verlieren, sondern den Kredit eben aus dieser Todesfallleistung tilgen können.
Im Bereich der Lebensversicherung unterscheidet man zwischen der reinen Risikoabsicherung und der auch kapitalbildenden Versicherung.
Auf der einen Seite steht dabei die Risikolebensversicherung.
Hier zahlt der Versicherungsnehmer einen Beitrag lediglich für den Todesfallschutz. Stirbt der Versicherungsnehmer nicht bis zum Ende der Laufzeit, erhält er keine Leistung für die eingezahlten Prämien, die nur der Risikoabsicherung dienten.
Auf der anderen Seite stehen dann die Kapitallebensversicherung und die fondsgebundene Lebensversicherung. Beide Varianten investieren den Beitrag nur zu einem Teil in die Todesfall-Leistung. Der andere Teil wird für den Kunden angelegt und sammelt sich im Laufe der Zeit zu einem Guthaben zusammen, aus dem der Versicherungsnehmer dann auch eine Leistung erhält, falls er das Versicherungsende erleben sollte. Diese Form wird dann gewählt, wenn man zu dem Todesfallschutz beispielsweise auch für eine zusätzliche Altersvorsorge sparen möchte.